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Allgemeine Informationen



für Klientinnen und Klienten der SPITEX BIRSFELDEN




1. Bedarfsabklärung

Die SPITEX BIRSFELDEN ist eine von der Gemeinde subventionierte soziale Dienstleistung. Auf Ihre Anfrage hin klären wir gemeinsam mit Ihnen zu Hause Ihre Bedürfnisse ab und gewährleisten Ihnen die entsprechende Hilfe. Ziel der Bedarfsabklärung ist es, die Betreuung zu Hause so ganzheitlich und ökonomisch wie möglich zu gestalten (weder Über- noch Unterbetreuung, Einbezug von Angehörigen und Hilfsmitteln usw.).

Die Bedarfsabklärung ist gesetzlich verankert und bildet die Voraussetzung zur Leistungserbringung. Das Ergebnis der Abklärung wird schriftlich festgehalten und dient als Grundlage für die ärztliche Anordnung (Meldeformular).

2. Beratungen

Unser Fachpersonal berät sowohl Sie als auch Ihre Familien, Nachbarn und Bekannten betreffend Körperpflege, Ernährung, Hilfsmittel sowie im Krankheitsfall in allen pflegerischen und hauswirtschaftlichen Fragen. Die Beratungen können sowohl bei Ihnen zu Hause wie auch im SPITEX-ZENTRUM durchgeführt werden. Gerne informieren wir Sie auch über weitere Angebote.

3. Pflegerische Leistungen (allgemein und psychiatrisch oder psychogeriatrisch) – kassenpflichtig nach KVG

Nach der Bedarfsabklärung wird die voraussichtliche Betreuungsintensität und Dauer durch die Mitarbeiterin auf einem Meldeformular (Arztzeugnis) zuhanden des Hausarztes und der Krankenkasse festgehalten.

In der Regel übernimmt die Krankenkasse 90% der Kosten, sofern die Einsätze 60 Stunden pro Quartal nicht überschreiten. Wird mehr Pflege benötigt, so stellt die SPITEX BIRSFELDEN ein Gesuch an die Krankenkasse.

Ab 1. Juli 2003 werden innerhalb der hauswirtschaftlichen Einsätze auch psychogeriatrische Grundpflegeleistungen abgerechnet. Diese beinhalten Hilfestellungen bei den täglichen Verrichtungen. Damit werden die Fähigkeiten zur Alltagsbewältigung gefördert, und das psychische Wohlbefinden wird unterstützt. Diese Hilfestellung können wir max. 1 – 3 mal wöchentlich übernehmen.

Die Mitarbeiterinnen bieten punktuelle Hilfe an. Mehrmalige Besuche pro Tag sind möglich, jedoch zeitlich begrenzt (keine mehrstündigen Einsätze).

Die Wünsche betreffend Zeitpunkt der Pflege werden soweit als möglich berücksichtigt, eine bestimmte Zeit kann aber leider nicht garantiert werden.

Wird für die Pflege ärztlich verordnetes Material wie Verbandstoff oder Medikamente benötigt, so sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie die benötigten Produkte im Voraus in Ihrer Apotheke besorgen.

Die Mitarbeiterinnen erwarten Ihre Bereitschaft, die eventuell zur Pflege benötigten Materialien und Hilfsmittel (z.B. Pflegebett) zu besorgen. Wir werden Sie gerne beraten und Ihnen behilflich sein, eine günstige Möglichkeit zu finden.

Im gegenseitigen Interesse (Hygiene) erwarten die Mitarbeiterinnen eine saubere Arbeitsfläche und ein sauberes Handtuch.

4. Subventionierte hauswirtschaftliche Leistungen

Die Mitarbeiterinnen der SPITEX BIRSFELDEN unterstützen Sie so lange wie nötig bei regelmässig anfallenden Arbeiten in Ihrem Haushalt, die Sie zur Zeit selber nicht ausführen können.

Um Ihre Arbeiten korrekt und effizient zu tätigen, benötigt die Mitarbeiterin funktionstüchtige Haushaltsgeräte.

Pro Einsatz (nicht pro Stunde) werden 10 Minuten an die Wegzeit angerechnet. Auf eine Wegpauschale wird daher verzichtet.

Bei der Abrechnung wird eine angebrochene Stunde auf eine halbe, danach auf eine volle Stunde aufgerundet.

Ab 1. Juli 2003 wird die SPITEX BIRSFELDEN ihre Arbeiten nach einem Leistungsrahmen orientieren. Dieser beinhaltet einige Neuerungen. Ein Leistungsrahmen bezeichnet die Leistungen nach Art und Umfang, die eine Person von den SPITEX Diensten erwarten kann. Ein wichtiger Zweck des Leistungsrahmens ist es, gegenüber den Krankenversicherern einen anerkannten Massstab für die SPITEX Leistungen zu haben. Der Leistungsrahmen geht über die nach KVG beitragspflichtigen Leistungen hinaus, indem er auch hauswirtschaftliche und einen Teil der betreuerischen Leistungen enthält. Den Leistungsrahmen erhalten Sie als Merkblatt beigelegt.


5. Rechnungsstellung und Rückvergütung durch die Krankenkassen

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich.

Kassenpflichtige Leistungen werden mit dem Meldeformular (Arztzeugnis) von der Krankenkasse übernommen. Die SPITEX BIRSFELDEN schickt Ihnen das Meldeformular (Arztzeugnis) mit der Rechnung zu. Bitte leiten Sie dieses mit der Rechnung an Ihre Krankenkasse weiter.

Hauswirtschaftliche Leistungen werden nur mit einer Zusatzversicherung von der Krankenkasse übernommen. Bitte klären Sie vorgängig die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse ab. Wenn Sie keine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse abgeschlossen haben, bezahlen Sie die hauswirtschaftlichen Leistungen selber. Bei einer Mitgliedschaft bei der SPITEX BIRSFELDEN erhalten Sie eine Reduktion. Wir stellen Ihnen gerne die Beitrittserklärung zu! Der Jahresbeitrag beträgt Fr. 70.--.


6. Einsatzplanung unserer Mitarbeiterinnen

Den Einsatz unserer Hauspflegerinnen planen wir in der Regel am Donnerstagmorgen für die folgende Woche. Dabei versuchen wir, Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Es wird uns aber nicht möglich sein, immer die gleiche Zeit einzuhalten und dieselbe Hauspflegerin einzusetzen.

Über den genauen Einsatz erkundigen Sie sich telefonisch jeweils am Donnerstag ab ca. 10 – 11.30 Uhr oder am Freitag von 9 – 11.30 Uhr unter Telefonnummer 061 311 10 40. Wir danken für Ihr Verständnis.


7. An- und Abmeldungen

Bitte melden Sie die gewünschten Einsätze möglichst frühzeitig im Spitex-Zentrum an.

Geplante Einsätze, die nicht 24 Stunden vor dem Einsatz abgemeldet werden, müssen wir Ihnen verrechnen.

Bitte melden Sie alle Einsätze immer im Spitex-Zentrum. Die Mitarbeiterinnen der Spitex Birsfelden dürfen nicht privat angerufen werden.






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