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1. Bedarfsabklärung
Die
SPITEX BIRSFELDEN ist eine von der Gemeinde subventionierte soziale
Dienstleistung. Auf Ihre Anfrage hin klären wir
gemeinsam mit Ihnen zu Hause Ihre Bedürfnisse ab und gewährleisten
Ihnen die entsprechende Hilfe. Ziel der Bedarfsabklärung ist es, die
Betreuung zu Hause so ganzheitlich und ökonomisch wie möglich zu
gestalten (weder Über- noch Unterbetreuung, Einbezug von Angehörigen
und Hilfsmitteln usw.).
Die
Bedarfsabklärung ist gesetzlich verankert
und bildet die Voraussetzung zur Leistungserbringung. Das Ergebnis der Abklärung
wird schriftlich festgehalten und dient als Grundlage für die ärztliche
Anordnung (Meldeformular).
2. Beratungen
Unser
Fachpersonal berät sowohl Sie als auch Ihre Familien, Nachbarn
und Bekannten betreffend Körperpflege, Ernährung, Hilfsmittel
sowie im Krankheitsfall in allen pflegerischen und hauswirtschaftlichen
Fragen. Die Beratungen können sowohl bei Ihnen zu Hause wie auch im
SPITEX-ZENTRUM durchgeführt werden. Gerne informieren wir Sie auch über
weitere Angebote.
3.
Pflegerische Leistungen (allgemein und psychiatrisch oder psychogeriatrisch) – kassenpflichtig
nach KVG
Nach
der Bedarfsabklärung wird die voraussichtliche Betreuungsintensität
und Dauer durch die Mitarbeiterin auf einem Meldeformular (Arztzeugnis)
zuhanden des Hausarztes und der Krankenkasse festgehalten.
In der
Regel übernimmt
die Krankenkasse 90% der Kosten, sofern die Einsätze 60 Stunden
pro Quartal nicht überschreiten. Wird mehr
Pflege benötigt, so stellt die SPITEX BIRSFELDEN ein Gesuch an
die Krankenkasse.
Ab
1. Juli 2003 werden innerhalb der hauswirtschaftlichen Einsätze
auch psychogeriatrische Grundpflegeleistungen abgerechnet. Diese
beinhalten Hilfestellungen bei den täglichen Verrichtungen. Damit
werden die Fähigkeiten
zur Alltagsbewältigung gefördert, und das psychische Wohlbefinden
wird unterstützt. Diese Hilfestellung können wir max. 1 – 3
mal wöchentlich übernehmen.
Die
Mitarbeiterinnen bieten punktuelle Hilfe an. Mehrmalige Besuche pro
Tag sind möglich,
jedoch zeitlich begrenzt (keine mehrstündigen
Einsätze).
Die
Wünsche betreffend Zeitpunkt
der Pflege werden soweit als möglich
berücksichtigt, eine bestimmte Zeit kann aber leider nicht
garantiert werden.
Wird
für die Pflege ärztlich
verordnetes Material wie Verbandstoff oder Medikamente benötigt,
so sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie die benötigten Produkte
im Voraus in Ihrer Apotheke besorgen.
Die
Mitarbeiterinnen erwarten Ihre Bereitschaft, die eventuell zur Pflege
benötigten
Materialien und Hilfsmittel (z.B. Pflegebett) zu besorgen.
Wir werden Sie gerne beraten und Ihnen behilflich sein,
eine günstige
Möglichkeit zu finden.
Im gegenseitigen
Interesse (Hygiene) erwarten die Mitarbeiterinnen eine
saubere Arbeitsfläche und ein sauberes Handtuch.
4. Subventionierte hauswirtschaftliche Leistungen
Die
Mitarbeiterinnen der SPITEX BIRSFELDEN unterstützen Sie so lange
wie nötig bei regelmässig anfallenden Arbeiten in Ihrem Haushalt,
die Sie zur Zeit selber nicht ausführen können.
Um
Ihre Arbeiten korrekt und effizient zu tätigen, benötigt die
Mitarbeiterin funktionstüchtige Haushaltsgeräte.
Pro
Einsatz (nicht pro Stunde) werden 10 Minuten an die Wegzeit angerechnet.
Auf
eine Wegpauschale wird daher verzichtet.
Bei
der Abrechnung wird eine angebrochene Stunde auf eine halbe, danach
auf eine volle Stunde
aufgerundet.
Ab 1.
Juli 2003 wird die SPITEX BIRSFELDEN ihre Arbeiten nach einem Leistungsrahmen
orientieren. Dieser beinhaltet
einige Neuerungen.
Ein Leistungsrahmen bezeichnet
die Leistungen nach Art und Umfang, die eine Person von den
SPITEX Diensten erwarten kann. Ein wichtiger Zweck des Leistungsrahmens
ist es, gegenüber
den Krankenversicherern einen anerkannten Massstab für die
SPITEX Leistungen zu haben. Der Leistungsrahmen geht über die
nach KVG beitragspflichtigen Leistungen hinaus, indem er auch
hauswirtschaftliche und einen Teil der
betreuerischen Leistungen enthält. Den Leistungsrahmen erhalten
Sie als Merkblatt beigelegt.
5.
Rechnungsstellung und Rückvergütung
durch die Krankenkassen
Die
Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Kassenpflichtige
Leistungen werden mit dem Meldeformular (Arztzeugnis) von der Krankenkasse übernommen.
Die SPITEX BIRSFELDEN schickt Ihnen das Meldeformular (Arztzeugnis)
mit der Rechnung zu. Bitte leiten Sie
dieses mit der Rechnung an Ihre Krankenkasse weiter.
Hauswirtschaftliche
Leistungen werden nur mit einer Zusatzversicherung von der Krankenkasse übernommen.
Bitte klären Sie vorgängig
die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse ab. Wenn Sie keine
Zusatzversicherung bei der Krankenkasse abgeschlossen haben, bezahlen
Sie die hauswirtschaftlichen Leistungen selber.
Bei einer Mitgliedschaft bei der SPITEX BIRSFELDEN erhalten Sie
eine Reduktion.
Wir stellen Ihnen gerne die Beitrittserklärung zu! Der Jahresbeitrag
beträgt
Fr. 70.--.
6. Einsatzplanung unserer Mitarbeiterinnen
Den
Einsatz unserer Hauspflegerinnen planen wir in der Regel am Donnerstagmorgen
für die folgende Woche. Dabei versuchen wir, Ihre Wünsche zu
berücksichtigen. Es wird uns aber nicht möglich sein, immer
die gleiche Zeit einzuhalten und dieselbe Hauspflegerin einzusetzen.
Über den genauen Einsatz erkundigen Sie sich telefonisch jeweils am Donnerstag
ab ca. 10 – 11.30 Uhr oder am Freitag von 9 – 11.30 Uhr unter
Telefonnummer 061 311 10 40. Wir danken für Ihr Verständnis.
7. An- und Abmeldungen
Bitte
melden Sie die gewünschten
Einsätze möglichst frühzeitig
im Spitex-Zentrum an.
Geplante
Einsätze, die nicht 24 Stunden vor
dem Einsatz abgemeldet werden, müssen wir Ihnen verrechnen.
Bitte
melden Sie alle Einsätze immer im Spitex-Zentrum. Die Mitarbeiterinnen
der Spitex Birsfelden dürfen nicht privat angerufen werden.
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